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Ginkgoblatt in türkis
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Kostenübernahme und Zuschuss der Krankenkassen

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Die Kostenerstattung einer Ernährungstherapie ist eine Zusatzleistung der Krankenkassen.

Nur bei anerkannten/ zertifizierten Ernährungsberatern erhalten Sie eine Kostenerstattung. Bei privaten Krankenkassen ist der Kostenzuschuss für die Ernährungstherapie nicht gesetzlich festgelegt und variiert nach Vertrag.

Du möchtest vorab erfahren, wie viel deine Krankenkasse zur Ernährungstherapie bezuschusst? Dann kontaktiere den Service deiner Krankenkasse oder mich.

In 3 Schritten zur Kostenerstattung

1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung beim Arzt erhalten

  • Lassen Sie sich bei deinem Arzt eine Überweisung zur Ernährungstherapie (mit dem Formular 36 oder als einfaches Attest) ausstellen.

  • Formular zum Download: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

  • Neben der Notwendigkeitsbescheinigung, spart es uns in der Beratung Zeit, wenn Sie sich an dieser Stelle auch relevante Laborbefunde, Befundberichte und ggf. Ihren Medikationsplan von Ihrem Arzt aushändigen lassen. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden.

  • Hinweis: Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget der Arztpraxis.

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2. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse

  • Schicken Sie die Notwendigkeitsbescheinigung gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag zu Ihrer Krankenkasse. Viele Krankenkassen haben dafür einen digitalen Kundenservice per E-Mail. Den Kostenvoranschlag erhalten Sie von mir.

  • Manche Kassen wollen von Ihnen noch ein Antragsformular für den Kostenzuschuss ausgefüllt bekommen.

  • Die Formulare schicken Sie zu Ihrer Kasse und dann erhalten Sie eine Rückmeldung, in welchem Ausmaß Ihnen eine Kostenübernahme gewährt wird.

  • Bei manchen Krankenkassen steht auch online auf der Webseite, wie die Ernährungtherapie bezuschusst wird. Aber Achtung: Ernährungstherapie (bei Erkrankungen) und Ernährungsberatung, genau so wie Präventionskurse sind unterschiedliche Leistungen mit verschiedenem Zuschuss. Darüber hinaus können Ihr Alter, ihre Beschwerden und bisher erfolgte Therapien relevant sein. Bei unter 18 Jährigen werden sogar bis zu 100 % der Kosten übernommen. Ein weiter Sonderfall sind Beamte. Falls Sie verbeamtet sind erhalten Sie neben dem Zuschuss der Krankenkasse auch die Beihilfezahlung vom Bund.

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3. Kostenerstattung erhalten

Nach der letzten planmäßigen Ernährungsberatung schicken Sie Ihre Rechnung zur Krankenkasse und erhalten die vorab bewilligte Kostenerstattung. Die Abrechnung der Kosten geschieht zwischen Ihnen und mir und von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie die Übernahme/ den Zuschuss zurück.

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Gut zu wissen

  • Mit der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung können Sie die Kosten der Ernährungstherapie in Ihrer Steuererklärung mit angeben, da es unter außergewöhnliche Belastungen fällt.

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