top of page
Ginkgoblatt in türkis
Ginkgoblatt in türkis

Kostenübernahme und Zuschuss der Krankenkassen

Ginkgoblatt in türkis
Ginkgoblatt in türkis

Nur bei von Fachverbänden und Fachgesellschaften zertifizierten Ernährungsberatern erhalten Sie eine Kostenerstattung. 

Auch einige private Krankenversicherungen beteiligen sich an der Ernährungstherapie. Fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung nach.

Wie können Ernährungsberatung und -therapie bezuschusst werden?

Präventive Ernährungsberatung (§20 SGB V) ist für Gesunde. Hier werden meist ein- bis zweimal jährlich Zuschüsse von bis zu 75 Euro pro Versichertem gewährt.

Ernährungstherapeutische Beratung (§43 SGB V) ist für Menschen mit einer ernährungsabhängigen Erkrankung. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse / Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung möglich ist.

In 3 Schritten zur Kostenerstattung

1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung beim Arzt erhalten

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erhalten.png
  • Neben der Notwendigkeitsbescheinigung, spart es uns in der Beratung Zeit, wenn Sie sich an dieser Stelle auch relevante Laborbefunde, Befundberichte und ggf. Ihren Medikationsplan von Ihrem Arzt aushändigen lassen. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden.

  • Mit welchen Beschwerden oder Diagnosen, Sie die Notwendigkeitsbescheinigung erhalten, steht weiter unten aufgelistet im FAQ.

2. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse

  • Schicken Sie die Notwendigkeitsbescheinigung gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag zu Ihrer Krankenkasse. Das funktioniert per Brief oder über Ihren Online-Zugang Ihrer Krankenkasse.

  • Meinen Kostenvoranschlag (PDF) können Sie hier herunterladen.

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung einreichen bei der Krankenkasse.png
  • Die Formulare schicken Sie zu Ihrer Kasse und dann erhalten Sie eine Rückmeldung, in welchem Ausmaß sich die Versicherung beteiligt.

  • Bei manchen Krankenkassen steht auch online auf der Webseite, wie die Ernährungtherapie bezuschusst wird. Bei unter 18 Jährigen werden bis zu 100 % der Kosten übernommen. Ein weiter Sonderfall sind Beamte. Falls Sie verbeamtet sind, erhalten Sie neben dem Zuschuss der Krankenkasse auch die Beihilfezahlung vom Bund.

3. Kostenerstattung erhalten

Nach der Ernährungstherapie schicken Sie Ihre Rechnung(en) zur Krankenkasse und erhalten die vorab bewilligte Kostenerstattung. Die Abrechnung der Kosten geschieht zwischen Ihnen und mir und von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie die Übernahme/ den Zuschuss zurück.

Tipp: Steuervorteil nutzen

Gut zu wissen

  • Mit der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung können Sie die Kosten der Ernährungstherapie in Ihrer Steuererklärung mit angeben, da es unter die außergewöhnlichen Belastungen fällt.

bottom of page