

Kostenübernahme und Zuschuss der Krankenkassen


Die Kostenerstattung einer Ernährungstherapie ist eine Zusatzleistung der Krankenkassen.
Nur bei von Fachverbänden zertifizierten Ernährungsberatern erhalten Sie eine Kostenerstattung.
Auch einige private Krankenversicherungen beteiligen sich an der Ernährungstherapie. Fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung nach.
In 3 Schritten zur Kostenerstattung
1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung beim Arzt erhalten
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Lassen Sie sich bei Ihrem Arzt eine Überweisung zur Ernährungstherapie (mit dem Formular 36 oder als einfaches Attest) ausstellen.
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Formular zum Download: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
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Neben der Notwendigkeitsbescheinigung, spart es uns in der Beratung Zeit, wenn Sie sich an dieser Stelle auch relevante Laborbefunde, Befundberichte und ggf. Ihren Medikationsplan von Ihrem Arzt aushändigen lassen. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden.
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Hinweis: Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget der Arztpraxis -> das bedeutet für die Arztpraxis gibt es absolut keinen Nachteil und keine Kosten.
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Mit welchen Beschwerden oder Diagnosen, Sie die Notwendigkeitsbescheinigung erhalten, steht weiter unten aufgelistet, bei den häufigsten Fragen.
2. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse
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Schicken Sie die Notwendigkeitsbescheinigung gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag zu Ihrer Krankenkasse. Viele Krankenkassen haben dafür einen digitalen Kundenservice. Den Den Kostenvoranschlag (PDF) können Sie hier herunterladen.
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Die Formulare schicken Sie zu Ihrer Kasse und dann erhalten Sie eine Rückmeldung, in welchem Ausmaß Ihnen eine Kostenübernahme gewährt wird.
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Bei manchen Krankenkassen steht auch online auf der Webseite, wie die Ernährungtherapie bezuschusst wird. Bei unter 18 Jährigen werden bis zu 100 % der Kosten übernommen. Ein weiter Sonderfall sind Beamte. Falls Sie verbeamtet sind erhalten Sie neben dem Zuschuss der Krankenkasse auch die Beihilfezahlung vom Bund.
3. Kostenerstattung erhalten
Nach der Ernährungstherapie schicken Sie Ihre Rechnung zur Krankenkasse und erhalten die vorab bewilligte Kostenerstattung. Die Abrechnung der Kosten geschieht zwischen Ihnen und mir und von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie die Übernahme/ den Zuschuss zurück.
Tipp: Steuervorteil nutzen
Gut zu wissen
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Mit der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung können Sie die Kosten der Ernährungstherapie in Ihrer Steuererklärung mit angeben, da es unter die außergewöhnlichen Belastungen fällt.
